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Stand: 03.12.2025

Der Verfassungsschutz pausiert die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei

Was ist passiert?

Im Mai 2025 kursierte der Bericht des Verfassungsschutzes zur Einschätzung, ob die AfD als rechtsextreme Partei eingestuft werden soll. Die Veröffentlichung des internen Berichts durch Cicero sorgte für Aufruhr in der politischen Landschaft Deutschlands. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass die AfD in Teilen als rechtsextrem eingestuft werden könne, was erhebliche Konsequenzen für die Partei haben würde, einschließlich eines möglichen Verbots.

Die AfD reagierte mit einem Einspruch vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Bericht. Darauf hin hat der Verfassungsschutz die Einstufung als gesichert rechtsextrem mit einer pausiert, bis das Gericht über den Einspruch entschieden hat.

Zuvor wurde die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Auch hier hatte die AfD Einspruch eingelegt, was jedoch vom Oberverwaltungsgerichts Münster im August 2025 abgelehnt wurde.

Zitate

In diversen Medien und sozialen Netzwerken wurde die Entscheidung des Verfassungsschutzes als Sieg für die AfD gefeiert. Hier einige Beispiele:

Zeit Artikel bei Facebook zur Einstufung

uvm.

Argumentation

Kern der Aussagen ist, dass es ein Erfolg sei, das der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei pausiert habe. Dies wird als Beleg dafür gesehen, dass die AfD keine rechtsextreme Partei sei und die Einstufung des Verfassungsschutzes falsch gewesen ist.

Dazu kommt häufig die Behauptung dazu, dass Nancy Faeser (Bundesministerin des Innern und für Heimat) den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert habe, um der AfD zu schaden.

Faktencheck

Sofortige Aussetzung der Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei

Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei nicht aus politischen Gründen pausiert, sondern aufgrund des laufenden Rechtsstreits.

Dies ist ein üblicher Vorgang in rechtlichen Auseinandersetzungen und bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ursprüngliche Einstufung falsch war. Die Idee hinter einer solchen Pause ist es, mögliche Vorurteile oder negative Effekte für die beschuldigte Organisation im Falle einer negativen Entscheidung des Gerichts zu vermeiden, während der Einspruch vom Gericht geprüft wird.

Löschung der Pressemitteilung ist kein Beleg für eine falsche Einstufung

Die Löschung der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei ist kein Beleg dafür, dass die ursprüngliche Einstufung falsch war. Vielmehr handelt es sich um eine übliche Praxis, um Verwirrung zu vermeiden und die Kommunikation während eines laufenden Rechtsstreits zu steuern.

Sind Stillhaltezusagen etwas besonderes

Stillhaltezusagen sind in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht ungewöhnlich. Sie dienen dazu, den Status quo während eines Rechtsstreits zu bewahren und mögliche negative Auswirkungen auf die betroffene Partei zu minimieren. Solche Zusagen werden häufig in Fällen gegeben, in denen eine Organisation gegen eine Entscheidung einer Behörde Einspruch einlegt.

Es gibt keine Liste mit bisherigen Stillhaltezusagen von Behörden, aber es lassen sich einige Beispiele finden:

Auch hier sieht man, dass die Zusage nur ein Aufschub ist und kein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Entscheidung falsch war.

Ist die Stillhaltezusage ist ein Gewinn für die AfD

Die Stillhaltezusage ist kein direkter Gewinn für die AfD, sondern eine Maßnahme, um den Status quo während des Rechtsstreits zu bewahren. Es bedeutet nicht, dass die AfD als rechtsextreme Partei unschuldig ist oder dass die ursprüngliche Einstufung des Verfassungsschutzes falsch war. Vielmehr handelt es sich um eine juristische Vorsichtsmaßnahme, die in ähnlichen Fällen üblich ist.

Es ist aber in dem Sinne ein Gewinn, dass die AfD z.B. nicht nachrichtendienstlich überwacht werden darf, wie es bei einer Einstufung als rechtsextreme Partei der Fall wäre. Ebenso sind Beamte, die in der AfD organisiert sind, nicht verpflichtet, dies dem Verfassungsschutz zu melden und es entfallen weitere Einschränkungen, die mit einer solchen Einstufung einhergehen.

Sobald das Verwaltungsgericht Köln über den Einspruch entschieden hat und die Stillhaltezusage aufgehoben wird, kann der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei wieder aufnehmen, sofern das Gericht den Einspruch abweist. Dann treten auch die nachteiligen Effekte für die Partei und ihre Mitglieder in Kraft.

Die Pausierung wird auch ins Feld geführt, warum manche Parteien einem Antrag auf Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht gegen ein mögliches Verbot der AfD nicht zustimmen. Das kann als weiterer kleiner Sieg zählen, der die Zeit bis ein Verbotsverfahren angestrebt wird, weiter herauszögert.

Hat das Innenministerium den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert?

Es gibt keine Belege dafür, dass Nancy Faeser oder das Innenministerium den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert haben, um der AfD zu schaden. Die Untersuchung der AfD durch den Verfassungsschutz lief bereits über 2 Jahre und basiert auf rechtlichen und sicherheitspolitischen Überlegungen und nicht auf politischen Motiven.

Der Bericht habe das Innenministerium erst Ende April 2025 erreicht, also kurz bevor der interne Bericht durch Cicero unerlaubt veröffentlicht wurde.

Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass das Ministerium den Verfassungsschutz angewiesen hat, die AfD zu untersuchen oder die Einstufung zu beeinflussen. Dies wird üblicherweise durch den Verfassungsschutz selbst entschieden, basierend auf den vorliegenden Informationen und Analysen. Wie am Bericht zu erkennen ist, gibt es ohnehin umfangreiche Belege und Analysen, die die Einstufung der AfD als rechtsextreme Partei unterstützen. Eine Einmischung durch das Innenministerium wäre daher so oder so unnötig.

Fazit

Zusammengefasst, ist die Pausierung natürlich kein direkter Sieg für die AfD und die positiven Effekte sind nur temporär.

Die verbreiteten Aussagen, dass dies ein Beleg dafür sei, dass die AfD keine rechtsextreme Partei sei oder dass die ursprüngliche Einstufung des Verfassungsschutzes falsch war, sind absichtlich oder aus taktischen Gründen irreführend.